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   BGH, 29.06.2006 - 5 StR 229/06   

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https://dejure.org/2006,6967
BGH, 29.06.2006 - 5 StR 229/06 (https://dejure.org/2006,6967)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - 5 StR 229/06 (https://dejure.org/2006,6967)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 5 StR 229/06 (https://dejure.org/2006,6967)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Korrektur der Gesamtstrafenbildung im Rahmen der Revision

  • Judicialis

    StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 51 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 2, Abs. 4 § 55 Abs. 1
    Gesamtstrafe bei einbeziehungsfähiger früherer Gesamtgeldstrafe und deren teilweiser Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes);

    Mit der Rechtskraft der nachträglichen Gesamtstrafenbildung scheidet eine gesonderte Vollstreckung der einbezogenen Strafen aus (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 337; BayObLG NJW 1957, 1810; v. Heintschel-Heinegg in MüKo StGB § 55 Rdn. 23).
  • KG, 03.12.2008 - 1 Ss 267/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung mehrerer

    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn die Vorverurteilungen und nur eine der Taten aus dem vorliegenden Verfahren untereinander gesamtstrafenfähig sind und auch, wenn lediglich eine der Strafen aus den Vorverurteilungen noch unerledigt ist, da der Angeklagte durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung weder besser noch schlechter gestellt werden soll als bei einer direkten Anwendung der §§ 53, 54 StGB (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGH NStZ-RR 2007, 369; BGH NStZ-RR 2006, 337; BayObLG NJW 1957, 1810; Senat JR 1976, 202; Rissing-van Saan, § 55 StGB Rdn. 26; Fischer, § 55 StGB Rdn. 6, 6a und 10; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl., § 460 Rdn. 14; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 460 Rdn. 13).

    Die bereits durch den Gesamtstrafenbeschluß vom 8. Januar 2007 gegenstandlos gewordene Vollstreckung der Geldstrafen aus den Strafbefehlen des Amtsgerichts Tiergarten vom 16. März 2006 und 6. Juni 2006 steht dem also nicht entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 337; Beschluß vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08 - juris, insoweit in NStZ-RR 2008, 342 und StraFO 2008, 387 nicht abgedruckt; vgl. auch BGH NStZ-RR 2007, 232).

  • BGH, 29.08.2011 - 5 StR 327/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)

    Ihre vollständige - nach § 51 Abs. 2 StGB anzurechnende - Vollstreckung vermochte, anders als das Landgericht annimmt (UA S. 29), nach Rechtskraft des genannten, Geld- und Freiheitsstrafen zusammenfassenden Gesamtstrafbeschlusses eine die Einbeziehung hindernde Erledigung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht mehr zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 5 StR 229/06, NStZ-RR 2006, 337; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 6a).
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